AGB triathlon.de CUP
1. Wettkampfordnungen
Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union DTU. Der Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer erklärt sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.
2. Teilnahmebedingungen
2.1. Teilnehmen darf nur derjenige, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat, die AGB anerkannt hat und die Wettkampf und Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und persönlich durch eigenhändige Unterschrift anerkannt hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des triathlon.de CUP ist.
2.2. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
2.3. Jeder Teilnehmer muss an der verpflichtenden Wettkampfbesprechung teilnehmen. Es sind darüber hinaus die Hinweise in den Wettkampf/Startinformationen sowie auf der Homepage, die auch u.a. auf Gefahrenstellen hinweisen, durchzulesen. Die Aufzählung der dort aufgezeigten Gefahrenstellen ist jedoch nicht abschließend.
2.4. Teilnehmen darf nur derjenige, sich in einem gesunden Zustand befindet. Die Teilnahmefähigkeit ist von jedem Teilnehmer durch einen Arzt zu attestieren.
2.5. Die körperliche Eignung der minderjährigen Teilnehmer und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind durch deren eigenhändige Unterschrift bei der Abholung der Startunterlagen zu bestätigen. Dies entfällt, wenn die Meldung über eine Schule/einen Verein erfolgt. Bei der Schule/demVerein muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten schriftlich vorliegen.
3. Teilnehmerpflichten
3.1. Jeder Teilnehmer hat für eine einwandfreie und funktionsgerechte Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radfahrens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.
3.2. Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.
3.3. Das Rennen findet im öffentlichen Straßenraum statt. Die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes inklusive aller hierzu ergangenen Verordnungen insbesondere der Straßenverkehrsordnung finden Anwendung. Der Teilnehmer ist verpflichtet diese Regelungen zu beachten. Die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer weisen ihn ausdrücklich darauf hin.
3.4. Ebenso sind sämtliche Natur, Landschafts und Tierschutzbestimmungen zu beachten.
4. Vertragsschluss
4.1. Der Teilnehmer erwirbt erst nach Überweisung der Teilnahmegebühr einen Anspruch auf Teilnahme. Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal anmelden, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder Rückerstattung des Startgeldes.
4.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wettkampfordnung der DTU anerkannt hat.
4.3. Der Veranstalter behält sich bei Nichtbezahlung bis Veranstaltungstag vor, die angemeldete Person von der Startliste zu streichen. Der Veranstalter behält jedoch den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
4.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach dem Meldeschluss eine Nachmeldegebühr zu erheben.
4.5. Alle Gebühren enthalten die Veranstalterabgabe an den Triathlonverband.
5. Startunterlagen
5.1. Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen nur gegen Vorlage seines Personalausweises/Reisepasses.
5.2. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Unterlagen werden nicht zugesendet.
5.3. Eltern/ Erziehungsberechtigte/ Vereinstrainer und Lehrer von teilnehmenden minderjährigen Kindern/Schülern erhalten die Startunterlagen nur gegen Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses sowie schriftlicher Bestätigung über die Bevollmächtigung und Anerkennung der Wettkampf- und Teilnahmebedingungen.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer, Startplatztausch
6.1. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Ein Startrecht für das folgende Jahr ist nicht möglich.
6.2 Ein Rücktritt ist nur bis einschließlich 30 Tage vor der Veranstaltung möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Rücktritt oder Startplatztausch wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR fällig.
6.3 Nur bei einem Rücktritt vor der in 6.2 genannten Frist wird das Startgelt abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 20 EUR erstattet. Übersteigt die Bearbeitungsgebühr das Startgeld erfolgt keine Erstattung. Anschließend erfolgt keine Erstattung.
7. Ausfall und Änderungen der Veranstaltung, Nichtantritt
Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie An- und Abreisekosten oder Hotelkosten.
Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen erhält der Teilnehmer sein Startgeld abzüglich 20 EUR Bearbeitungsgebühr erstattet. Übersteigt die Bearbeitungsgebühr das Startgeld erfolgt keine Erstattung.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen (z.B. T-Shirts, Rucksäcke etc.), die zum Zeitpunkt der Absage bereits Kosten beim Veranstalter verursacht haben, werden nicht erstattet, sondern an den Teilnehmer ausgegeben. Übersteigt die Bearbeitungsgebühr das Startgeld erfolgt keine Erstattung.
Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.
8. Haftung
8.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
8.2. Die Haftung des Veranstalters, der Ausrichter und der Helfer ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auch nicht auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen.
8.3. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommenen Gegenstände der Teilnehmer.
8.4. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer hat für einen entsprechenden Kranken, Unfall und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.
8.5. Dem Teilnehmer, der Erziehungsberechtigten, dem bevollmächtigte Trainer und Lehrer ist bekannt, dass die Teilnahme am TriathlonWettbewerb Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann.
8.6. Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und dergleichen anfallen, tragen die Teilnehmer selbst.
8.7. Der volljährige Teilnehmer selbst/ bei minderjährigen Teilnehmern die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer/ Lehrer muss beim Abholen der Startunterlagen durch seine Unterschrift bestätigen, dass er die Wettkampf und Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen und verstanden hat und diese in vollem Umfang anerkennt.
8.8. Die Aufsichtspflicht geht ab Erreichen des Ziels oder Ausscheidens aus dem Rennen wieder auf den Erziehungsberechtigten, den bevollmächtigte Trainer und Lehrer über. Der Teilnehmer wird von den Erziehungsberechtigten, dem bevollmächtigte Trainer und/ oder Lehrer wieder im Ziel in Empfang genommen.
9. Datenerhebung und Datenverwertung
9.1. Der Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit auf der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich und vom Veranstalter genutzt werden dürfen.
9.2. Der Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten, der bevollmächtigte Trainer und Lehrer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während des Wettkampfes, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden.
10. Gerichtsstand
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung ist München (auch für Teilnehmer aus dem Ausland).
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Schlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.